Home
Steckbrief
Wir über uns
Der Stiftungszweck
Die Stifter
Die Anerkennung
Zustiften & spenden
Projekte
Auslandstierschutz
Deutsche Projekte
Organe
Satzung
Impressum & Kontakt
Datenschutz
Sitemap

Die formelle Anerkennung der Stiftung Tierschutz Hamburg erfolgte durch die Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg am 17. Dezember 2009.

                                          

Die Gemeinnützigkeit der Stiftung:

Mit Bescheid vom 4. Januar 2010 hat die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzamt Hamburg-Nord, die Gemeinnützigkeit der Stiftung zum 17.12.2009 bescheinigt. Der aktuelle Freistellungsbescheid für die Jahre 2017 bis 2019 datiert vom 22.Januar 2021.

 

 

info(at)stiftung-tierschutz-hamburg.de  | Stand: Februar 2023